Draisindenfahrt | zur StartseiteSchlossstraße | zur StartseiteAdventure-Golf | zur StartseiteLuftbild Schloss Gedern | zur StartseiteVulkanradweg | zur StartseiteEisenpfad Wenings | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteLuftbild Gederner See | zur StartseiteSagenspaziergang Fürstin Eleonore | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Aufwandsteuer auf Übernachtungen

Die Stadt Gedern erhebt in ihrem gesamten Gemarkungsgebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer.

Diese beträgt ab 01.01.2020 1,50 Euro pro Person/Nacht.

 

Von der Entrichtung der Steuer sind befreit:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. (Bis 11 Jahre)

Begleitpersonen, auf die Schwerbehinderte laut amtlichem Schwerbehindertenausweis angewiesen sind. Merkzeichen B !

Dauercamper, die im Bereich des Gederner See einen Dauerstellplatz vertraglich angepachtet haben.

 

 

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen