Aufwandsteuer auf Übernachtungen
Die Stadt Gedern erhebt in ihrem gesamten Gemarkungsgebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer.
Diese beträgt ab 01.01.2020 1,50 Euro pro Person/Nacht.
Von der Entrichtung der Steuer sind befreit:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. (Bis 11 Jahre)
Begleitpersonen, auf die Schwerbehinderte laut amtlichem Schwerbehindertenausweis angewiesen sind. Merkzeichen B !
Dauercamper, die im Bereich des Gederner See einen Dauerstellplatz vertraglich angepachtet haben.