Offenlegung von Entwurfsunterlagen zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Sta
Öffentliche Bekanntmachung
Offenlegung von Entwurfsunterlagen zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Stadt Gedern
Stand: 18.04.2024
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung beabsichtigt das Regierungspräsidium Darmstadt gemäß der §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), und des § 33 und § 76 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Stadt Gedern die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes.
Über das geplante Wasserschutzgebiet und dessen Schutzzonen gibt die bereitgestellte Übersichtskarte einen Überblick.
Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung (Stand: 29.01.2024) kann mit den dazugehörigen Plänen und dem hydrogeologischen Gutachten auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt eingesehen und heruntergeladen werden:
Regierungspräsidium Darmstadt: www.rp-darmstadt.hessen.de , unter der Rubrik „Presse -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Umweltrecht“.
(https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht)
Die Offenlage erfolgt im Zeitraum von 13.05. bis 15.07.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten im Zimmer 208 der Stadtverwaltung Gedern, Schlossberg 7; 63688 Gedern. Zur Einsichtnahme ist ein Termin mit Herrn Grundl (06045/6008-19) oder Herrn Heckert (06045/6008-47) abzustimmen.
Bedenken gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes, den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung können bis zum 15.08.2024 (letzter Tag) beim
Magistrat der Stadt Gedern
Zimmer 208
Schlossberg 7
63688 Gedern
und beim
Abteilung Umwelt Frankfurt
Dezernat 41.1
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bedenken können auch im selben Zeitraum per Mail an gesendet werden.
Wegen etwaiger Entschädigungsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 52 und 96-99 WHG und auf die §§ 34 und 61 HWG, verwiesen.
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Frankfurt
Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/F 41.1-79 j 04.40/9-2020/2
Frankfurt, den 18.04.2024
Bild zur Meldung: Offenlegung von Entwurfsunterlagen zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen In der Biege“ und „Brunnen Tempelswald“ der Wirtschaftlichen Betriebe der Sta